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Überlassung von Arbeitnehmern von einem Verleiher an einen Dritten |
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Arbeitnehmer können nach eigenen betrieblichen Erfordernissen beim
Kunden eingesetzt werden |
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Es
handelt sich nur um die reine Zurverfügungstellung von geeigneten
Arbeitskräften |
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Abgerechnet wird nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden des
Mitarbeiter |
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Der
Mitarbeiter ist während des Einsatzes an die Weisungen der
Verantwortlichen vor Ort gebunden |